In Spanien muss jedes Kraftfahrzeug, das dort gewöhnlich abgestellt ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, auch wenn es nur in der Garage steht. Wer ohne Versicherung fährt, riskiert ein Bußgeld von 601 bis 3.005 Euro und die Stilllegung des Fahrzeugs. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen von allen, die mit ihrem eigenen Motorrad oder Auto nach Spanien kommen.
Ist die Versicherung in Spanien Pflicht?
Ja. Artikel 2 des Real Decreto Legislativo 8/2004 (konsolidierte Fassung des spanischen Gesetzes über Haftpflicht und Versicherung im Kraftfahrzeugverkehr) verpflichtet jeden Halter eines Fahrzeugs, das gewöhnlich in Spanien abgestellt ist, für jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Von dieser Pflicht ist der Halter nur befreit, wenn eine andere Person mit Interesse an der Versicherung sie abschließt.
Das heißt: In Spanien dürfen Sie kein Motorrad und kein Moped ohne Versicherung halten, auch wenn es abgestellt ist und Sie es nicht benutzen. Das Fahrzeug muss versichert sein, von Ihnen oder von einer anderen Person.
Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fahre?
Artikel 3 desselben Gesetzes sieht vor:
- ein Bußgeld von 601 bis 3.005 Euro, abgestuft danach, ob das Fahrzeug gefahren wurde oder abgestellt war, nach Fahrzeugklasse und Nutzung, nach der Schwere des Schadens, nach der Dauer der fehlenden Versicherung und nach Wiederholung;
- ein Fahrverbot in Spanien für das nicht versicherte Fahrzeug;
- die Verwahrung oder Versiegelung (precinto) des Fahrzeugs auf Kosten des Halters, für einen Monat (drei Monate bei Wiederholung). Um es zurückzubekommen, müssen Sie eine gültige Versicherung nachweisen und die Kosten bezahlen.
Verursachen Sie ohne Versicherung einen Unfall, entschädigt das Consorcio de Compensación de Seguros die Opfer und fordert das Geld anschließend von Ihnen zurück: Sie haften mit Ihrem gegenwärtigen und künftigen Vermögen. Die Pflichtversicherung deckt bis zu 70 Millionen Euro pro Schadensfall für Personenschäden und 15 Millionen Euro für Sachschäden (Artikel 4 des Real Decreto Legislativo 8/2004, geändert durch das Gesetz 5/2025).
Kann ich in Spanien mit einer ausländischen Versicherung fahren?
Ja, bei einem vorübergehenden Aufenthalt. Wurde Ihre Versicherung in einem anderen Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt, deckt Ihre Police die Pflichthaftpflicht in Spanien bereits ab und Sie brauchen keine Grüne Karte. Nehmen Sie trotzdem eine Kopie der Police oder den Zahlungsbeleg mit.
Kommen Sie aus einem anderen Land, brauchen Sie die Grüne Karte, den internationalen Nachweis, dass Sie in den teilnehmenden Ländern versichert sind. Sie erhalten sie von Ihrem Versicherer. Die Grüne Karte ist keine Versicherung, sondern nur der Nachweis, dass Sie eine haben, und gilt so lange wie Ihre Police.
Kann ich ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Spanien versichern?
Das ist möglich, aber nicht alle Versicherer bieten es an. Kontaktieren Sie uns, wir suchen eine Lösung. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, müssen Sie das Fahrzeug in Spanien zulassen. Die Schritte erklären wir unter Zulassung und ITV des Motorrads in Spanien. Aktuelle Fristen und Unterlagen finden Sie bei der Dirección General de Tráfico (DGT).
Was Sie für eine Motorradversicherung in Spanien brauchen
- NIE (Identifikationsnummer für Ausländer)
- Technisches Datenblatt des Fahrzeugs (ficha técnica)
- Datum der Erstzulassung
- Zulassungsbescheinigung (permiso de circulación)
- Führerschein
- Bankkonto für die Abbuchung der Prämie
Prüfen Sie auch, ob Ihr Führerschein in Spanien gültig ist oder umgeschrieben werden muss. Mehr dazu in unserem Abschnitt zum Führerschein in Spanien.
Motopoliza.com ist ein Service der Plug Brokers SL, Versicherungsmakler, eingetragen bei der DGSFP unter der Nummer J3114. Berechnen Sie den Preis Ihrer Motorradversicherung.
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Quellen
- Real Decreto Legislativo 8/2004 vom 29. Oktober, konsolidierte Fassung (Art. 2, 3 und 4). BOE. Abgerufen im Oktober 2026.